Als Fahrschule sind wir für die Fahrschulausbildung zuständig:
Die Fahrschulausbildung zum Führen eines Kraftfahrzeugs beinhaltet die Ausbildung für theoretische und die praktische Prüfung gemäß der Fahrschüler-Ausbildungsordnung bzw. der Fahrerlaubnis-Verordnung zur Zulassung von Personen zum Straßenverkehr.
Wir haben keinen Einfluss auf die Dauer des Führerscheinantrags (Hierfür ist deine Fahrerlaubnisbehörde zuständig).
Zudem haben wir keinen Einfluss auf Prüftermine für die amtliche theoretische & praktische Ausbildung (Hierfür ist TÜV & DEKRA zuständig).
Unsere Prüfungsfahrzeuge der Klassen B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE und T erfüllen die Anforderungen der Anlage 7 Ziff. 2.2 der Fahrerlaubnis-Verordnung.
Wir haben auch keinen Einfluss auf die Prüfungsfragen. Aber: Ob Verkehrszeichen, Höchstgeschwindigkeit, Verkehssicherheit, Vorfahrt an Kreuzung, Ampelregelung oder Faustformel für den Bremsweg. Mit unserer App lernst du Alles spielend leicht.